Anmeldung
zur ROTARY CHARITY CLASSICS
AM 25./26. SEPTEMBER 2026
Nennschluss ist der 30.06.2026
Ausschreibungsbedingungen
Zur Teilnahme berechtigt sind Teams à zwei Personen, mit vierräderigen Old- und Youngtimer-Fahrzeugen, die eine für Deutschland gültige Straßenzulassung mit gültiger Hauptuntersuchung und Versicherungsschutz besitzen (Oldtimer mit H Kennzeichen und Rot-07er Nummer ab 30 Jahren Erstzulassung, Youngtimer ab 20 Jahren Erstzulassung benötigen eine „Grüne“ Umweltplakette). Bei Fahrzeugen mit einem Rot- 06er Kennzeichen, oder 04er-Kurzzeitkennzeichen übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die Teilnahmeberechtigung im Falle polizeilicher/behördlicher Beanstandung.
Das Nenngebühr pro Zweier-Team beträgt 499,00 € (inkl. MSt.). Die Nennung wird erst nach Eingang der Nenngebühr in Höhe von 499,00 € auf dem Konto des Rotary-Club Heilbronn-Unterland Hilfsfond e.V. verbindlich angenommen. Im Nenngeld enthalten ist die angebotene Verpflegung während der Rallye-Veranstaltung.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zur Deckung unserer Kosten eine Verpflegungspauschale für die zusätzlichen Personen außerhalb des Fahrerteams berechnen. Diese belaufen sich für beide Rallyetage auf 150,00 € pro Erwachsenen und 75,00 € pro Kind (inkl. MwSt).
Die Nenngebühr/eventuell zusätzliche Verpflegungs-Pauschale gilt als sog. „Reugeld“ und wird bei Verhinderung der Teilnahme an der Rallye-Veranstaltung oder Teilen davon nicht rückerstattet. Dies gilt auch, falls die Rallye-Veranstaltung durch höhere Gewalt ausfällt.
Das Vorliegen und Mitführen sämtlicher gültiger Führerschein- und Fahrzeug-Dokumente zum Führen des angemeldeten Fahrzeuges liegt in der ausschließlichen Verantwortung der angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Bei der Teilnehmer-Registrierung während der Rallye-Veranstaltung sind gültige Führerschein- und Zulassungsdokumente vorzulegen.
Die Anzahl der Fahrzeuge ist auf maximal 66 begrenzt. Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen, der Veranstalter behält sich eine Auswahl der teilnehmenden Fahrzeuge vor.
Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion oder technischer Zustand eine Gefahr darstellt, kann von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung der Nenngebühr ausgeschlossen werden.
